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Neuregelung in Sachen Krankengeld für Filmschaffende ab 01. August 2009

 

Meldung vom 12.08.09 

Zum 01. 08. 2009 tritt die Neuregelung des Krankengeldes für freiwillig versicherte Freiberufler und Selbstständige, sowie für alle unständig und befristet Beschäftigten in Kraft.

Ab 01.08.2009 gilt:

Automatischen Anspruch auf Krankengeld (vom 43. Krankheitstag an), hat nur

  • ein Arbeitnehmer, unbefristet beschäftigt, oder mit einem befristeten Vertrag von mehr als 4 Wochen Dauer, Achtung! keine Verträge splitten auf Vorbereitung und Drehzeit, wenn damit Vertragslaufzeiten von 4 Wochen nicht erreicht werden!
  • ein freier Künstler oder Publizist, der über die KSK versichert ist.

Dieser Personenkreis zahlt in der gesetzlichen Krankenversicherung wieder den Normalbeitrag von derzeit 14,9 % (Eigenanteil 7,9%)

Alle anderen zahlen, sofern sie mit ihrer Kasse nichts anderes vereinbaren, den ermäßigten Beitrag von derzeit 14,3 % (Eigenanteil für Nichtselbstständige 7,6 %). Dann gilt: kein Anspruch auf Krankengeld. Dies betrifft;

  • freiwillig versicherte Selbstständige
  • unständig Beschäftigte sowie
  • befristet oder auf Produktionsdauer Beschäftigte mit Verträgen von höchstens vier Wochen Dauer.