BFS - Bundesverband Filmschnitt Editor e.V.

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Aufnahmebedingungen

Mitglied im BFS können Filmeditoren, Junior-Editoren, Soundeditoren und Schnittassistenten werden, die diese Berufe professionell in freischaffender Tätigkeit ausüben.

 

Filmeditorinnen und Filmeditoren

Mit dem Antrag auf Mitgliedschaft sollten mindestens drei eigenverantwortlich geschnittene abendfüllende Filme nachgewiesen werden, bzw. eine entsprechende Berufserfahrung bei Serie, kürzeren Beiträgen, Werbung, Reportagen oder Features.
Außerdem sollte als Referenzperson möglichst ein Mitglied des BFS angegeben werden, welches für die berufliche Qualifikation bürgen kann.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt zur Zeit: 22 € pro Monat

Junior-Editorinnen und Junior-Editoren

Der BFS bietet für Berufsanfänger eine zeitliche befristete Aufnahme in der Verband zu einem verringerten Mitgliedsbeitrag.
Junior-Editor kann werden, wer nachgewiesenermaßen entweder
- eine abgeschlossene Ausbildung als Film -und Videoeditor, oder Mediengestalter hat, oder
- ein abgeschlossenes Filmschnitt Studium hat, oder
- einen Nachweis über die professionelle Berufstätigkeit als Editor/in erbringen kann.
Der Junior-Editoren-Status ist auf max. drei Jahre begrenzt. Danach ist eine Aufnahme in den BFS nach den oben beschriebenen Aufnahmebedingungen möglich.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt zur Zeit: 11 € pro Monat

Schnittassistentinnen und Schnittassistenten

Assistenten bitten wir, Ihre Tätigkeit bei mindestens drei Produktionen entsprechend nachzuweisen und zusätzlich zu Regie/Produktion die Namen der Editorinnen oder der Editoren anzugeben.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt zur Zeit: 9 € pro Monat

Soundeditorinnen und Soundeditoren

Der Mitgliedsbeitrag beträgt zur Zeit: 18 € pro Monat

Der Vorstand des BFS entscheidet über die Aufnahme in den Verband.

Der Mitgliedsbeitrag ist steuerlich absetzbar.

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